Mit dem heutigen Tag tritt das bereits sechste Anti-Coronagesetzpaket in Kraft. Mit dem Gesetz wurden einige Maßnahmen aus der ersten Corona-Welle wiedereingeführt, einigen Maßnahmen wurde ihre Wirkung verlängert. Die Hauptneuheit ist die teilweise Deckung der Fixkosten von Unternehmen. Der seit dem Frühjahr geltende Zuschuss für das Warten auf Arbeit wird bis zum ersten Monat des Jahres 2021 verlängert, wobei sich die Höhe der Gehaltsentschädigung auf das Niveau des Durchschnittsgehalts des Landes erhöht. Das Gesetz bringt aber auch höhere Strafen für die Gefährdung der Gesundheit mit sich, unter anderem Strafen für Organisatoren von Kundgebenden an öffentlichen Plätzen.

Foto: Reuters
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