Die Regierung hat am Donnerstag eine Verordnung über die Freigabe sportlicher Aktivitäten verabschiedet.
Ab morgen sind Trainings nicht nur für einige 1000 Sportler, sondern für fast 70.000 registrierte Athleten möglich.
Zudem dürfen individuelle Freizeitsportler oder Sportler in Gruppen bis zu 10 Personen mit einem Abstand von zwei Metern trainieren.
Dafür können Sportanlagen im Freien und Sporthallen, einschließlich der Schulsportanlagen genutzt werden.
Die Verordnung ist zeitlich begrenzt, die Bestimmungen treten morgen in Kraft und gelten bis zum 19. Februar.
Darüber hinaus ist auch für sportliche Aktivitäten ein Corona-Schnelltest nötig.

Foto: BoBo
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