Slowenische Staatsbürger, die Kroatien eine Immobilie oder ein Boot besitzen, können ab heute wieder ihr Eigentum, besuchen – alles unter Berücksichtigung der epidemiologischen Maßnahmen.
Die kroatische Grenze können sie also überqueren, falls sie geschäftliche, wirtschaftliche oder andere notwendige persönliche Gründe dafür haben.
Als Bedingung gilt die Vorlage der Dokumentation, die beweist, dass sie in Kroatien eine Immobilie oder ein Boot besitzen oder sie eine Einladung eines Geschäftsbetriebes haben.
Eine 14-tägige Quarantäne ist nicht mehr vorgesehen. -Der Polizei müssen sie aber Bescheid geben, wo sie untergebracht sein werden, für wie lange – auch eine Telefonnummer wird dafür erforderlich.
Nach der Rückkehr nach Slowenien müssen sie in eine siebentägige Quarantäne.

Foto: MMC RTV SLO/Kaja Sajovic
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