Dies bringt auch einige neue Lockerungen von Corona-Auflagen mit sich. So sind ab heute bei organisierten öffentlichen Veranstaltungen und Kundgebungen erneut wieder bis 50 Teilnehmer erlaubt. Bislang konnten lediglich bis 10 Personen zusammenkommen. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen ebenfalls wieder mehr Teilnehmer zusammenkommen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch ein negativer Corona-Test oder ein Impf- oder Genesungsnachweis. Dieser gilt auch für eine Bewirtung in den Innenräumen von Cafees und Restaurants. Die Arbeitszeiten der Gastwirtschaftsbetriebe wurden hingegen bis 22 Uhr verlängert. Eine Lockerung gab es auch in Hinsicht auf Gottesdienste. Seit neuem können Reisende, die bei der Einreise unter Quarantäne gestellt wurden, diese nach 5 Tagen beim Vorlegen eines negativen Corona-Tests beenden.

Foto: Televizija Slovenija
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