Die Gesetzgebung, die alleinstehenden Frauen und Frauen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen den Zugang zu künstlicher Befruchtung verweigert, ist verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kam das Verfassungsgericht, dass die Regierung aufforderte, die festgestellte Unstimmigkeit innerhalb eines Jahres beheben. Bis dahin bleiben die umstrittenen Bestimmungen jedoch in Kraft. "Nach 23 Jahren ist dies ein Schritt nach vorne. Er bringt vor allem Erleichterung für gleichgeschlechtliche Paare," sagte zum Urteil der Verfechter des Gleichheitsprinzips Miha Lobnik und fügte hinzu, "viele sind bisher für diese Eingriffe ins Ausland gegangen." Die Regierung hat bereits angekündigt, den Beschluss des Verfassungsgerichts schnellstmöglich umzusetzen.
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